Als Heilpraktiker rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie meine Rechnung im Regelfall bei Ihrer Krankenkasse / Beihilfestelle zur Erstattung im Rahmen Ihres Tarifes einreichen.
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