Kostenerstattung

Als Heilpraktikerin rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie meine Rechnung im Regelfall bei Ihrer Krankenkasse / Beihilfestelle zur Erstattung im Rahmen Ihres Tarifes einreichen. Das selbe gilt für private Krankenzusatzversicherungen.

Osteopathische Behandlungen für gesetzlich Krankenversicherte:

Diverse gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten für Osteopathie. Ob Ihre Krankenkasse einen Zuschuss zur Behandlung leistet und unter welchen Bedingungen, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine relativ aktuelle Liste der Krankenkassen, die Osteopathie teilweise erstatten, finden Sie unter folgendem Link: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.

Zu Ihrer Information und zur Weitergabe an Ihre Krankenkasse:

Ich habe eine 5- jährige berufsbegleitende Weiterbildung mit 1.600 Stunden in Osteopathie absolviert und abgeschlossen und bin Mitglied in der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V..